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Allgemeine verkaufsbedingungen PDF Drucken E-Mail

1) BEGRIFFSBESTIMMUNG

SICO ITALIA wird als Verkäufer festgelegt.
Der Käufer ist derjenige der bestellt und dessen Bestellung vom Verkäufer angenommen wird.
Die Rahmenbestellung ist ein Kaufvertrag mit der angegebenen Gesamt-Menge, einzelnen Abrufmengen, Anzahl der Abrufe und der Laufzeit der Abrufe.

2) VERTRAGSABSCHLUSS

Die vom Einkäufer zugesendeten Bestellungen werden erst bei der schriftlichen zugesendeten Auftragsbestätigung vom Verkäufer angenommen und auch dessen Vertrag kommt erst und ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Verkäufer zustande.
Der Käufer kann Auftragsänderung anfragen, die vom Verkäufer überprüft werden. Die Auftragsänderung kann abgelehnt werden, in diesem Fall bleibt die bestehende Auftragsbestätigung gültig, oder angenommen werden, in diesem Fall wird eine neue schriftliche Auftragsbestätigung an dem Verkäufer zugesendet.
Es werden auf jeden Fall Auftragsänderung bezüglich Mengen, die kleiner sind als das Mindestgrösse, oder bezüglich Lieferterminverschiebung von über 2 Monate.
Der Termin der Laufzeit und die Gesamtmenge von den Rahmenverträge sind verbindlich und können nicht abgeändert werden.
Der Käufer kann die Bestellung nicht widerrufen, ausser wenn der Käufer den Verlust und die Kosten, die der Verkäufer getragen hat.

3) LIEFERUNGSBEDINGUNGEN UND LIEFERTERMINE

Die Lieferung erfolgen an Werk SICO ITALIA.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die den Transport durchführende Person auf den Käufer über. Die Gefahr der Ware geht vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft bis zur Zahlung der Ware auf den Verkäufer über. Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware gegen alle Gefahren zu versichern.
Die bestätigten Liefertermin sind nicht verbindlich und können einer Terminänderung von +-5 Tage unterstehen.
Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer auf jeden Fall die Lieferverspätungen, die durch das Materialbeschaffungs- oder Fertigungsverspätung, die unabhängig vom Verkäufer sind.
Der Verkäufer haltet auf keinen Fall und muss keine Entschädigungen für Schäden, die durch die Lieferverspätungen oder die Einstellung oder die Auflösung der Lieferungen verursacht wurde.

4) EIGENTUMSRECHTE

Die in Rechnung gestellten Kosten für Formen und Werkzeug sind Anteilkosten der Fertigung und Konstruktion.
Es steht dem Verkäufer das alleinige Eigentums- und Urheberrecht der Formen, Werkzeugen, Anlagen, Zeichnung und anderen Unterlagen.

5) MANGEL UND FEHLER

Der Käufer sollte die Ware innerhalb 60 Tage nach Lieferung der Ware prüfen. Der Verkäufer akzeptiert nach dem Termin von 60 Tage ab Lieferung der Ware an dem Verkäufer keine Reklamation. Die Reklamation muss schriftlich innerhalb 8 Tage vom Entdeckung des Fehler erfolgen. Der Käufer muss die Fehlermuster beilegen und die Lieferschein-Nr. und das Lieferdatum angeben, damit der Verkäufer die Ursache und die Abstellmaßnahmen identifizieren kann. Der Verkäufer akzeptiert keine Zurücklieferung und Belastungen der Ware, die vom Verkäufer vorab und ausdrücklich genehmigt worden sind. Es werden auf jeden Fall keine Zurücklieferungen und Belastungen der Ware, wo die Lieferung älter als 2 Monate zurückliegt. Der Verkäufer akzeptiert keine Pauschal-Belastung für die Reklamation – Abwicklung des Käufers. Die möglichen Nachsortierungs- und Nacharbeitskosten von reklamierten Teile müssen vorab und ausdrücklich vom Verkäufer freigegeben werden.

6) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungsbedingungen sind auf Angebot und auf der Auftragbestätigung angegeben. Bei Unerfüllung der Zahlungspflicht des Käufers, auch teilweise, kann der Verkäufer die aktuellen Lieferverträge suspendieren oder aufheben und den Zins nach offiziellen Zinsfuss der BCE + 6 % erhöht an dem Käufer belasten.

7) VERTRAULICH INFORMATIONEN

Der Käufer darf keine vertraulich Informationen und Kenntnisse, die ihm vom Verkäufer mitgeteilt wurden, bekanntgeben. Der Verkäufer verpflichtet sich die geeignete Vorsichtsmassen für die Einhaltung der Vertraulichkeit der Informationen anzuwenden.

8) Rechtsstreit

Für jeglichen Rechtsstreit ist das Gericht von Brescia zuständig.
Die italienische Version der Allgemeine Verkaufsbedingungen ist diejenige ausschlaggebend.